Neue Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen, selbständige AlgII-EmpfängerInnen
ALGII Empfänger/innen, die eine selbständige Tätigkeit beginnen wollen oder bereits selbständig tätig sind, können Leistungnen zur Eingliederung von Selbständigen beantragen. Die gesetzliche Basis dafür ist u.a. §16c SGBII. Die bewilligte Unterstützung kann in Form eines Darlehens oder als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 5.000€ sein, es scheint auch die Möglichkeit einer Kombination dieser beiden Varianten zu geben.
Daneben bestehen weiterhin die Unterstützungen zu ALGII und zum Einstiegsgeld. Die zuständige Agentur für Arbeit berät Sie und nimmt Ihre Anträge auf Bewilligung entgegen.
In erster Linie sollen die neuen Leistungen für Sachmittelinvestitionen sein, die in der selbständigen Tätigkeit notwendig sind. Diese können sein: Werbeflyer, Büroausstattung, Fahrzeug und dergleichen mehr.
Folgende Voraussetzungen sind dabei zu beachten:
Zu der Thematik der selbständigen Tätigkeit haben wir eine Reihe wichtiger Informationsmaterialien hier auf Lead Generator gesammelt und für Sie aufbereitet. Einige Fundstellen finden Sie unten aufgelistet. Verwenden Sie bitte auch die Suchfunktion in der linken vertikalen Navigationsleiste oder oben rechts. Beachten Sie bitte auch die Hinweise in der Rubrik 'Ähnliche Beiträge' rechts.
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(Ratgeber MicroUnternehmer/Ratgeber MicroUnternehmer)
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