Ratgeber für MicroUnternehmen

Was sind "Fonds" allgemein ?

"Fonds" sind rundheraus allgemein gesprochen Vermögen zur gemeinschaftlichen Disposition.

Rechtlich und ökonomisch können jene Fonds sehr differenzierend gestaltet sein. So mögen sich bspw. Investoren zu Personengesellschaften, bspw. einer KG, zusammentun, um gemeinschaftlich mit eigenen Mitteln und/oder mit Kreditmitteln bestimmte Objekte zu erkaufen bzw. zu gestalten. Gemäß dem Fondsobjekt spricht man als nächstes beispielsweise von einem (geschlossenen) Immobilienfonds, Schiffssondervermögen oder Filmfonds.

Verschiedenartig gestaltet sind die so genannten Investmentfonds oder Investmentsondervermögen, für welche die Regelungen des Investmentgesetzes gültigkeit haben.

In einem Investmentsondervermögen bündelt eine Kapitaldispositionfirma oder eine Investmentaktiengesellschaft die Gelder vieler Geldgeber, um sie in Anlehnung an der Funktionsweise der Risikomischung in unterschiedlichen Vermögenswerten (Papieren, Geldmarktinstrumenten, Bankeinlage, Ausführungsinstrumenten, Immobilie) anzulegen und fachgerecht zu verwalten. "Investmentsondervermögen" (bzw. Sondervermögen) ist hierdurch der Titel für die Vollständigkeit der von Investoren eingezahlten Gelder und der dazu käuflich erworbenen Vermögenswerte.

Kontingente an solchen Fonds sind regelmäßig in Investmentanteilscheinen verbrieft. Mit dem Zukauf von Investmentanteilscheinen werden Sie mitzugelassen am Fonds. Ihr Anteil am Kapital des Investmentfonds bemisst sich nach dem Quotienten der Zahl Ihrer Anteilscheine zu den alles in allem begebenen Anteilscheinen.

Der Wert eines individuellen Anteilscheins richtet sich nach dem Wert des gesamten Sondervermögens (dem benannten Inventarwert), aufgeteiltt durch die Zahl der ausgegebenen Anteilscheine. Die Teilnahme an einem Investmentfonds hat dabei für Sie Spezifika eines fachmännisch gemanagten Depots. Über die reelle Investmentpolitik des einzelnen Fonds geben die entsprechenden Verkaufsbroschüren und die Vertragskonditionen verbindliche Auskunft.