Ratgeber für MicroUnternehmen

Behandlung bei Kursrendit und Wertpapiererträgen vom Gesetzgeber

Untersuchen Sie bei dem Geschäftsbeschluss Ihre ökonomischen Verhältnisse darauf, ob Sie zur Zahlung der Abgaben und bei Bedarf zeitnahen Rückzahlung des Kredits auch darauffolgend in der Lage sind, sowie statt der antizipierten Gewinne Verluste auftreten. Im Einzelnen existieren speziell folgende Wagnisse:
Entwicklung des Kreditzinssatzes;
Beleihungswertverminderung des Depots vermittels Kursverfall;
Nachschuss aus anderen Liquiditätsmitteln, um die Deckungsrelation wiederherzustellen und zusätzliche Kreditkosten auszugleichen (insbesondere Sollzinsen, die mittels der beliehenen Papiere nicht gesichert werden);


Verkauf der Depotwerte mit Nachteil, insoweit Nachschuss nicht stattfindet oder nicht reicht;
Verwertung des gesamten Depotbestands bei Hinterlegungsvaluta;
Obliegenheit zur Tilgung der Restbestandsschulden bei nicht auskömmlicher Ausbeute aus der Nutzbarmachung des Depots.

Auch bei einem Schuldverschreibungsdepot ist eine Beleih ung mit Risiken für Sie verbunden: Vor allem bei langlaufenden Kreditbeanspruchung kann eine starke Erhöhung des Kapitalmarktaufzinsungsniveaus zu Kursdefiziten führen, solcherart dass die kreditgebende Einrichtung wegen Uberschreitung des Beleihungskontextes andere Absicherung von Ihnen nachfordern mag. Falls Sie diese Abdeckung nicht herbeiholen können, so ist das Geldinstitut unter Umständen zu einem Verkauf Ihrer Depotwerte gezwungen.

Auch können steuerliche Unwägbarkeiten auf eine Geldanlage einwirken: Steuerveranschlagung beim Geldgeber
Als Geldgeber, der auf Erlös und Substanzerhaltung ausgerichtet ist, sollten Sie die steuerlichen Behandlungen Ihrer Geldanlage beachten. Unter dem Strich ist der Nettoprofit für Sie von Bedeutsamkeit, d. h. der Ertrag nach Abzug der Steuern.

Kapitalprofite sind einkommensteuerpflichtig. Erkundigen Sie sich, vor einer Investition, über die steuerliche Prozedur zu Ihrer beabsichtigten Disposition, und stellen Sie sicher, ob diese Disposition ferner unter dieser abgetrennten Perspektive Ihren subjektiven Erwartungen zureichennd ist. Unterdies ist Ihr Steuerberater wohl die veritabele Anlaufstation. Bitte bemerken Sie außerdem, dass die steuerliche Behandlung bei Kursrendit und Wertpapiererträgen vom Gesetzgeber geändert werden kann.