Was ist MLM? - Strafrechtlich relevante Ehrdelikte XV

(fortg. von: ‚Nicht mit mir, so tief würde ich nie sinken!)

 

MLM und strafrechtlich relevante Ehrdelikte

Ich verzichte hier auf die Definition der strafrechtlich relevanten Ehrdelikte: üble Nachrede, Verleumdung und Beleidigung und verweise auf die entsprechenden Fundstellen, bspw. auf das Strafgesetzbuch (StGB).

 

Die Auseinandersetzung mit dem Mitbewerb unterliegt einer gewissen professionellen Berufsethik, in jeder Branche der Wirtschaft. In jeder Branche findet man auch zusehends Vorkommnisse des Mobbings, dass sich ja regelmäßig solcher Ehrdelikte bedient. Allerdings kann ich mich vor dem Hintergrund meiner über 30-jährigen Berufserfahrung nicht des Eindrucks erwehren, dass es zu einer überproportionalen Häufung solcher Ehrdelikte im MLM gekommen ist. Wenn der VP einer MLM sich, auch öffentlich bspw. in Internetforen, mit einem Wettbewerber auseinandersetzt, dann kann es mitunter richtig häßlich werden.

 

Eine der bedeutendsten Beispiele jüngerer Zeit für die Anwendung von übler Nachrede ging in den späten 80er Jahren von einigen Amway VPs aus. Sie bezichtigten ein Vorstandsmitglied eines Mitbewerbers (keine MLM aber Produktwettbewerber), auf internationaler Ebene, Mitglied einer satanistischen Gruppierung zu sein und dass das Logo der Firma sogar okkulte Symbole beinhalte. Die Sache wurde rechtlich verfolgt, die Urheber der üblen Nachrede vor Gericht gestellt und verurteilt.

 

Wenn vergleichende Werbung zur Darstellung der Fehlerhaftigkeit des Konkurrenzproduktes verwendet wird, dann ist das eine Sache. Wenn aber ein ‚Negativverkauf' in strafrechtlich relevanter Weise in üble Nachrede ausartet, dann ist das eine andere. Übrigens, das Gerücht um den angeblichen Okkultismus war noch Jahre nach dem Urteil (90er Jahre) zu vernehmen.

 

Vorsicht ist bei einer Reihe von Internetforen geboten, die unter dem Deckmantel seriöser Berichterstattung über MLM, in Wirklichkeit als Rekrutierungsplatformen für die verschiedensten MLMs dienen. Freilich, werben ist wichtig für jedes Unternehmen. Geht die Werbung jedoch soweit, dass Menschen hinters Licht geführt werden, um an deren Geld und kostenloser Arbeit zu kommen, dann ist das moralisch verwerflich. In dem Zusammenhang lässt sich dann schon von Betrug oder Diebstahl sprechen und die Täter wären zu bestrafen. Ein Blick auf die Möglichkeiten, solche Täter zu identifizieren, spricht Bände. Da tummeln sich mehrfache Accountanmeldungen für ein und dieselbe Person, aber unter verschiedenen Pseudonymen - hinterlegte persönliche Daten sind fingiert oder unvollständig, sodass eine Ladungsfähigkeit darüber nicht möglich ist. Selbst manche Betreiber der Foren hinterlegen keine nach deutschem Recht ladungsfähige Adressen nieder, manchmal findet man Strohmänner, die im Ausland wohnend als angebliche Betreiber herhalten sollen.

 

(Weiter mit: Handel, die Schule des Betruges)

Mat21

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