Ratgeber für MicroUnternehmen

Althergebrachte Optionsanleihen

Umtauschanleihen
Umtauschanleihen (weiters exchangeable bonds benannt) sind Obligationen, die dem Eigner das Recht zugestehen, die Anleihe in Aktien einer anderen Unternehmung umzutauschen. Der Finanzier erhält somit nicht Aktien der Unternehmung, die die Schuldverschreibung emittiert hat, stattdessen Aktien einer anderen Firma.

Optionsanleihen: „ Anleihe mit Bezugsrecht"
Althergebrachte Optionsanleihen handeln gleichermaßen wie Wandelanleihen: Auch sie inkludieren ein Recht, in der Regel zum Bezug von Aktien, dennoch nicht alternativ, statt dessen zusätzlich zur Schuldverschreibung.

Optionsanleihen sind verzinsliche Anteilscheine, die dem Investor das Recht zur Akquisition von Aktien oder auch anderen vertretbaren (negoziierbaren) Anlagengegenständen in einem von der Anleihe abtrennbaren Optionsschein zusichern. Der Optionsschein kann selbstständig gehandelt werden. Die Aktien lassen sich gegen Herausgabe des Optionsscheins zu zuvor festgesetzten Konditionen beziehen; anstatt der Belieferung kann außerdem ein Barausgleich beabsichtigt sein. Die Optionsanleihe per se wird keinesfalls umgetauscht, sondern bleibt bis zu ihrer Tilgung bestehen.

Im Zusammenhang einer Optionsanleihe kann es aufgrund dessen bis zu drei unterschiedliche Börsennotierungen geben: nämlich jeweilig einen Börsenkurs für die Obligation mit Optionsschein („cum"), für die Anleihe ohne Optionsschein („ex") und für den Optionsschein alleinig.

Das Optionsrecht kann sich keineswegs nur auf Aktien, stattdessen außerdem auf andere Basisobjekte beziehen. Beispiele sind Optionsschuldverschreibungen mit einer Aussicht auf Anleihen oder auf fremde Währungen. In derartigen Fällen spricht man von einer Zins-Optionsschuldverschreibung oder einer Devisen-Optionsanleihe. Bei der Zins-Optionsanleihe garantiert der abtrennbare Optionsschein das Recht, eine explizite andere Anleihe zu einem festgelegten Kurs zu erstehen (Call) bzw. zu liquidieren (Put). Optionsscheine aus Devisen-Optionsschuldverschreibungen berechtigen zum Bezug (Call) bzw. zum Verkauf (Put) eines ausdrücklichen Fremdwährungsbetrags zu einem festgelegten Kurs.

Mat21

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