Ratgeber für MicroUnternehmen

"Fonds" sind ? (Vermögen zur gemeinschaftlichen Anlage)

"Fonds" sind rundheraus allgemein gesprochen Vermögen zur gemeinschaftlichen Anlage.

Legal und kommerziell mögen solche Fonds sehr unterschiedlich gestaltet sein. So mögen sich zum Beispiel Anleger zu Personengesellschaften, bspw. einer KG, zusammentun, um gemeinschaftlich mit eigenen Mitteln und/oder mit Kreditmitteln determinierte Objekte zu erkaufen bzw. zu erschaffen. Entsprechend dem Fondsobjekt spricht man hernach zum Beispiel von einem (geschlossenen) Immobilienfonds, Schiffssondervermögen oder Filmfonds.

Andersartig gestaltet sind die geheißenen Investmentfonds oder Investmentsondervermögen, für welche die Regulationen des Investmentgesetzes gültigkeit besitzen.

In einem Investmentsondervermögen bündelt eine Kapitalanlageorganisation oder eine Kapitalanlageaktiengesellschaft die Gelder vieler Finanziers, um sie in Anlehnung an der Arbeitsweise der Risikomischung in verschiedenen Vermögenswerten (Handelspapieren, Geldmarktinstrumenten, Bankeinlage, Abwandlungsinstrumenten, Liegenschaft) anzulegen und fachgerecht zu verwalten. "Investmentfonds" (bzw. Sondervermögen) ist dadurch der Titel für die Palette der von Finanziers eingezahlten Gelder und der dazu zugelegten Vermögenswerte.

Anteile an solchen Fonds sind regelmäßig in Investmentanteilscheinen garantiert. Mit dem Kauf von Investmentanteilscheinen werden Sie mitlegitimiert am Sondervermögen. Ihr Anteil am Eigentum des Investmentsondervermögens bemisst sich nach dem Quotienten der Zahl Ihrer Anteilscheine zu den zusammenfassend emittierten Anteilscheinen.

Der Wert eines einzelnen Anteilscheins richtet sich nach dem Wert des gesamten Sondervermögens (dem geheißenen Inventarwert), unterteiltt durch die Zahl der ausgegebenen Anteilscheine. Die Mitwirkung an einem Investmentsondervermögens hat im Zuge dessen für Sie Attribute eines kompetent gemanagten Depots. Über die gegenständliche Dispositionspolitik des einzelnen Fonds geben die entsprechenden Verkaufsbroschüren und die Vertragsvoraussetzungen verbindliche Information.

Mat21

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