Ratgeber für MicroUnternehmen

"Fonds" verallgemeinernd gesprochen Vermögen zur gemeinschaftlichen Anlage

"Fonds" sind rundheraus verallgemeinernd gesprochen Vermögen zur gemeinschaftlichen Anlage.

Rechtlich und wirtschaftlich mögen derartige Fonds sehr verschieden gestaltet sein. So mögen sich bspw. Finanziers zu Personengesellschaften, bspw. einer KG, zusammentun, um kollektiv mit eigenen Mitteln und/oder mit Kreditmitteln determinierte Objekte zu erstehen bzw. zu erschaffen. Zufolge dem Fondsobjekt spricht man darauffolgend etwa von einem (geschlossenen) Immobiliensondervermögen, Schiffsfonds oder Filmsondervermögen.

Ungleichartig gestaltet sind die benannten Investmentfonds oder Investmentsondervermögen, für die die Regulierungen des Investmentgesetzes in Kraft sind.

In einem Investmentfonds bündelt eine Kapitaldispositionfirma oder eine Kapitalanlageaktiengesellschaft die Gelder vieler Anleger, um sie zufolge der Arbeitsweise der Risikomischung in verschiedenartigen Vermögenswerten (Papieren, Geldmarktinstrumenten, Bankguthaben, Abwandlungsinstrumenten, Grundeigentum) anzulegen und fachmännisch zu administrieren. "Investmentfonds" (bzw. Sondervermögen) ist im Zuge dessen der Bezeichner für die Vielfalt der von Geldgebern eingezahlten Gelder und der dazu besorgten Vermögenswerte.

Anteile an solchen Sondervermögen sind regelmäßig in Investmentanteilscheinen beurkundet. Mit dem Kauf von Investmentanteilscheinen werden Sie mitbefugt am Sondervermögen. Ihr Anteil am Kapital des Investmentsondervermögens bemisst sich nach dem Anteil der Zahl Ihrer Anteilscheine zu den in der Summe ausgegebenen Anteilscheinen.

Der Wert eines separaten Anteilscheins richtet sich nach dem Wert des kompletten Fondsvermögens (dem so genannten Inventarwert), unterteiltt durch die Zahl der begebenen Anteilscheine. Die Teilnahme an einem Investmentsondervermögens hat hierdurch für Sie Eigenschaften eines fachgemäß gemanagten Depots. Über die handfeste Dispositionspolitik des einzelnen Fonds geben die entsprechenden Verkaufskataloge und die Vertragskonditionen verbindliche Information.

Mat21

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