Ratgeber für MicroUnternehmen

Das Länderwagnis: Liquidität auf Grund abgängiger Transferfähigkeit

Länderwagnis und Transferfährnis

Vom Länderfährnis spricht man, sofern ein fremdländischer Debitor trotz eigener Liquidität auf Grund vermisster Transferfähigkeit und -willigkeit seines Sitzlandes seine Zins- und Tilgungsleistungen nicht pünktlich oder allgemein nicht erwirken kann.

Das Länderwagnis umfasst einerseits die Bedrohung einer ökonomischen, zum anderen die Fährnis einer politischen Wechselhaftigkeit. Dermaßen mögen Geldzahlungen, auf die Sie eine Erfordernis haben, infolge von Devisenmangel oder Transfereinengungen im Ausland entfallen. Bei Anteilscheinen in Fremdwährung mag es dazu kommen, dass Sie Ausschüttungen in einer Währung erhalten, die auf Grund eingetretener Devisenlimitationen nicht mehr konvertierbar ist.

Mangelnde Sicherungsmöglichkeit
Eine Abdeckungsmöglichkeit gegen dieses Transferwagnis gibt es keineswegs. Entstabilisierende Vorkommnisse im politischen und sozialen System mögen zu einer staatlichen Einflussnahme auf die Handhabung von Auslandsschulden und zur Zahlungsunfähigkeit eines Landes führen. Politische Vorkommnisse mögen sich auf dem global verflechtenden Kapital- und Devisenmarkt manifestieren: Sie können dabei kurssteigernde Anregungen geben oder hingegen Baissestimmung fabrizieren. Beispiele für derartige Geschehnisse sind Modifizierungen im Verfassungssystem, der Volkswirtschaftsordnung oder der politischen Machtrelationen, nationale und internationale Notlagen, Putsche und Kriege wie noch durch Naturgewalten ausgelöste Geschehnisse. Auch Wahlaussichten und Wahlergebnisse haben fallweise - je nach den Ökonomieprogrammen der an die Staatsgewalt gelangenden Parteien - Wirkungen auf die Währung und das Wertpapierbörsengeschehen in dem betreffenden Land.

Länderratings als Entscheidungshilfe
Große Relevanz haben die von einigen Volkswirtschaftsmagazinen publizierten Länderratings: Es handelt sich unterdies um eine Einstufung der Länder der Welt nach deren Kreditwürdigkeit. Länderratings wirken als Urteilsfindungshilfe bei der Beurteilung des Länderwagnisses.

Mat21

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