Ratgeber für MicroUnternehmen

Sind Sie manipulierbar? - Vertrauen ohne Kontrolle

(fortg. v.: Sind Sie manipulierbar? Stolz Teil2)

Die Leistungen eines Kollegen, oder eines Anderen, mögen Ihnen als Richtschnur für die eigene Leistungsfähigkeit dienen, aber hüten Sie sich davor, Ihr Selbstwertgefühl an den Leistungen des Anderen zu bemessen. Halten Sie Ihr Ego im Zaume, damit es nicht zur Selbstüberschätzung führt. Verfolgen Sie Ziele von denen Sie selbst überzeugt sind und weichen Sie damit der Fremdbestimmung aus. Und schließlich, hinterfragen Sie Ihre Beweggründe, wenn Sie den Wunsch verspüren der Star sein zu wollen, sich selbst vorzuführen oder gar proklamieren zu wollen, Sie seien der/die Beste. Bedenken Sie: es gibt immer eine(n) der besser ist.

Vertrauen ohne Kontrolle

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gibt es zwei Rechtsinstitute auf die ich eingangs aufmerksam machen will. Es sind dies, das Prinzip von Treu und Glaube, und Leistung Zug-um-Zug. Der Gesetzgeber hat wohl diese beiden Prinzipien vor dem Hintergrund von Geschäftsbeziehungen, bspw. bei Verträgen, festgeschrieben. Jemand verpflichtet sich zu einer Leistung und die andere Vertragspartei zu einer entsprechenden Gegenleistung, z.B. einen Gefallen zu tun, oder eine Warenlieferung zu tätigen oder die der Warenlieferung entsprechenden Geldbetrag an den Lieferanten auszuzahlen. Ein Vertrag erfährt eine sogenannte 'Störung', wenn die vereinbarten Leistungen nicht Zug-um-Zug ausgeführt werden. Solche Störungen kommen oft vor, wenn wir unserem gegenüber dahingehend Vertrauen, er könne die Gegenleistung (Lieferung, Zahlung, Qualität) erbringen, oder habe wenigsten den wirklichen Willen oder Kompetenz, die Gegenleistung zu erbringen. Manchmal sitzen wir dem Verkaufsgespräch auf, vertrauen dem Gegenüber, der uns hoch und heilig seinen Teil der Vereinbarung verspricht und Leistung versichert, nur um dann nach unserer eigenen (Vor)Leistung auf dem Trockenen zu sitzen.

Solches, und Ähnliches, ist sowohl in Familien als auch unter Arbeitskollegen und bei geschäftlichen Abmachungen an der Tagesordnung. Bei privaten Abmachungen ist es von Vorteil, den anderen um sichtliche Handlungen in Richtung der Abmachung zu bitten und gleichermaßen für Sie hinsichtlich Ihrer Zusagen. Bei dieser schrittweisen Vorgehensweise leisten Sie nicht sehr viel vor, um bei der Gegenleistung leer auszugehen. Stattdessen leisten Sie bspw. 15% vor und prüfen, ob Sie auch entsprechend 15% Gegenleistung erhalten. Dann wenden Sie sich dem nächsten Schritt zu, bspw. die nächsten 25% als Vorleistung.

Handelt es sich um eine geschäftliche Vereinbarung, dann fixieren Sie die Leistungszusagen in einem schriftlich verfassten, rechtssicheren Vertrag. Selbstredend nimmt die Wichtigkeit, einen Anwalt zur Seite zu haben, mit dem Wert der vereinbarten Leistungen zu. So manche große Firma misbraucht dabei das ihr, wegen ihrer Renomiertheit, entgegengebrachte Vertrauen und setzt Sie unter Zeitdruck für die Vertragsunterzeichnung. Man gibt Ihnen wenig Zeit dafür und sagt: entweder bis dahin unterschrieben zurück oder wir treten vom Angebot zurück. Hier ist höchste Vorsicht geboten, denn dies ist oft ein untrügliches Zeichen dafür, dass Sie zur Vertragsunterzeichnung manipuliert werden. Es prüfe gut, wer sich vertraglich bindet - Sie müssen sich die dazu erforderliche Zeit ausbedingen.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Vergewissern Sie sich, dass die Gegenleistung an Sie unterwegs ist, bevor Sie in volle Vorleistung treten oder sichern Sie sich mit einem geprüften und unterzeichneten Vertrag ab. Falls Sie dies nicht tun, laufen Sie Gefahr, manipuliert zu werden und sich darüber maßlos zu ärgern.

Mat21

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