Ihr Beruf, Ihre Arbeit, Ihre Selbständigkeit stellen wichtige Bereiche Ihres Lebens dar. Sie sind angestellt, solo-selbständig, führen ein kleines Unternehmen? Viele Vorschriften und Regeln sind zu beachten. Bescheid wissen ist wichtig, auch wenn Sie mal nicht erwerbstätig sind.
Die Gründe für eine freiberufliche oder sonstige beruflich selbstständige Erwerbstätigkeit sind mannigfaltig, bspw. die freie Einteilung der eigenen Erwerbs- und Arbeitszeit, das eigenverantwortliche Entscheiden und Handeln, das Streben nach selbst erarbeitetem Erfolg oder das Ein- und Umsetzen der eigenen Kreativität.
Andererseits ist nicht jeder für eine selbstständige Erwerbstätigkeit geeignet, nur eine der Gründe, sich den Schritt in die Selbstständigkeit gut und genau zu überlegen. Ob es sich um ein Einzelunternehmen (Ein-Personenunternehmen) oder um ein Kleingewerbe mit wenigen oder keinen Angestellten handelt, eine selbstständige Erwerbstätigkeit auszuüben ist keine Lappalie. Erfolgreiche Unternehmer haben einiges gemeinsam, nämlich: Kreativität und Kommunikationsfähigkeit, das fachliche Können und grundlegende kaufmännische Kenntnisse, Risikobewusstsein und -fähigkeit, zielorientiertes Handeln und Selbstdisziplin. Hinzu kommen Kenntnisse der relevanten Märkte und das Know-how im Umgang mit Kunden.
Change Management ist für den Umstieg von einer abhängigen Beschäftigung in eine Solo-Selbstständigkeit unerlässlich, denn letztere bringt Veränderung in den zwischenmenschlichen Beziehung (Familie) wie auch im beruflichen Alltag mit sich. Sie steigen in einen Markt ein, wollen im Markt bleiben und dabei erfolgreich genug sein, um Ihre finanziellen Ziele zu erreichen - Sie unternehmen ständig etwas, um dies zu erreichen, sind eben selbstständig.
Was motiviert Sie, selbstständig zu sein? Haben Sie eine Vision, wie viele ExistenzgründerInnen oder sehen Sie darin eine Lösung aus der Not heraus? Von Ihrer Eigenmotivation hängt das Gelingen Ihres selbstständigen Handelns wesentlich ab. Prüfen Sie deswegen genau, aus welchen Gründen Sie selbstständig sind oder es sein wollen.
Wir haben wichtige Themen für Sie zusammengestellt, damit Sie zielsicher und effizient entscheiden und handeln können.
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Wer in Suchmaschinen keyword-gesteuerte Werbung schaltet, wie bspw. in Yahoo, mit AdWords u.a., kann als Keyword den Namen des Wettbewerbers verwenden. In einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes (22.1.2009, Aktenzeichen: I ZR 30/07) vom Januar des Jahres wurde höchstrichterlich entschieden, dass dies rechtens ist.
Der Verkauf hochpreisiger Produkte an Kunden, denen der Preis völlig egal ist, ist gang und gäbe und, je nach Marketingstrategie, kann es ein wichtiger Faktor zur Gewinnerzielung darstellen. Herausragende Beispiele hierfür sind die Automobilindustrie und die Modeindustrie. Hier soll nur auf den 'Snob' Effekt als treibender Faktor innerhalb der Verkaufspsychologie hingewiesen werden.
Vorsicht, es wird vordergründig für kostenlose Einträge in Branchenvereichnisse im Internet geworben und hinterher 'kommt die dicke Rechnung'.
Per Post flattert Ihnen eine unaufgeforderte Werbung ins Haus. Darin bietet ein Verzeichnisanbieter einen kostenlosen Eintrag an, Sie müssten sich nur registrieren. Dabei kommt es nicht unoft vor, dass die für die Registrierung unverhältnismäßig hohen Kosten, wenn überhaupt, dann im Kleingedruckten stehen. Die üblichen Verdächtigen?
Siehe dazu: UWG ist § 6 c (Progressive Kundenwerbung)
"Wer es im geschäftlichen Verkehr selbst oder durch andere unternimmt, Nichtkaufleute zur Abnahme von Waren, gewerblichen Leistungen oder Rechten durch das Versprechen zu veranlassen, sie würden entweder von dem Veranlasser selbst oder von einem Dritten besondere Vorteile erlangen, wenn
Es gibt viele gute Gründe dafür, sich beruflich selbständig zu machen: eigenverantwortlich entscheiden zu können, eigene Ideen umzusetzen, Erfolg zu haben oder auch seine Arbeitszeit frei einzuteilen.
Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, erhalten zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit den sogenannten Gründungszuschuss. Dieser fasst die bisherigen Einzelmaßnahmen, das Überbrückungsgeld und den Existenzgründungszuschuss (Ich-AG), zusammen.
Die Förderung von Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit wurde neu gestaltet. Die sog. „Ich-AG“ (Existenzgründungszuschuss, § 421l SGB III) und das Überbrückungsgeld (§ 57 SGB III) wurden zum 1. August 2006 durch den Gründungszuschuss ersetzt.
Dem Sinne des Urteils nach verstösst ein Arzt weder gegen das Berufsrecht der Ärzte noch gegen das Wettbewerbsrecht, wenn die Vertriebstätigkeit von Nahrungsergänzungsmitteln organisatorisch, zeitlich, wirtschaftlich und rechtlich von seiner ärztlichen Tätigkeit getrennt ist
Für gesetzlich versicherte Selbständige gibt es seit dem 1.1.2009 Krankengeld
Die allgemeine Mitversicherung oder Zusatzversicherung mittels Krankengeld ist seit Anfang des Jahres für freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige nicht mehr möglich. Ersatzweise bieten die Krankenkassen nur Wahltarife an. Leider wird per Gesetz keine Vereinheitlichung der Leistungen geregelt. Außerdem gilt eine Bindefrist von drei Jahren für den Tarif und für die Krankenkasse.
Beim Führungsstil nimmt das Sicherheitsbedürfnis (Maslow) Einfluss auf das Führungsverhalten. Zur Veranschaulichung der Wirkung des Sicherheitsbedürfnisses auf das Führungsverhalten wenden wir einen Extremfall an: das übertriebene Sicherheitsbedürfnis der Führungskraft.
Bei den sonstigen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung entspricht der bisherige Ausgabenverlauf weitgehend den Planungen. In der Existenzgründungsförderung kommt die Ausfinanzierung des Existenzgründungszuschusses voran und dürfte 2009 mit Jahresausgaben von etwa 25 Mill. EUR ihren Abschluss finden. Derzeit befinden sich noch 15.000 Existenzgründer im Förderbestand.