Ratgeber für MicroUnternehmen

Vertrauen und Manipulation

Die Errungenschaften eines Arbeitskollegen, oder eines Anderen, mögen Ihnen als Leitfaden für die eigene Effektivität herhalten, aber hüten Sie sich davor, Ihr Selbstvertrauen an den Leistungen des Anderen zu bemessen. Halten Sie Ihr Selbstwert im Zaume, damit er nicht zur Anmaßung führt. Verfolgen Sie Ergebnise von denen Sie eigenhändig überzeugt sind und weichen Sie damit der Fremdbestimmung aus.

Und letzten Endes, hinterfragen Sie Ihre Beweggründe, wenn Sie den Wunsch fühlen der Star sein zu wollen, sich selbst vorzuführen oder gar vermelden zu wollen, Sie seien der/die Beste. Bedenken Sie: es gibt alleweil eine(n) der besser ist.

Vertrauen ohne Kontrolle

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gibt es zwei Rechtsinstitute auf die ich zu Beginn aufmerksam machen will. Es sind dies, das Grundregel von Treu und Glaube, und Leistung Zug-um-Zug. Der Gesetzgeber hat offenkundig ebendiese beiden Prinzipien vor dem Hintergrund von Geschäftsbeziehungen, bspw. bei Verträgen, festgeschrieben. Jemand verpflichtet sich zu einer Leistungsabgabe und die andere Vertragspartei zu einer angebrachten Gegenleistung, z.B. einen Gefallen zu tun, oder eine Warenlieferung zu tätigen oder die der Warenlieferung brauchbaren Geldbetrag an den Lieferanten auszuzahlen.

Ein Kontrakt erfährt eine sogenannte 'Störung', wenn die abgesprochenen Leistungen nicht Zug-um-Zug ausgeführt werden. Solche Schwierigkeiten kommen oft vor, wenn wir unserem Gegenüber derweise Vertrauen, er könne die Gegenleistung (Anlieferung, Zahlung, Beschaffenheit) erbringen, oder habe min. den wahrhaftigen Willen oder Kompetenz, die Gegenleistung zu erbringen. Bisweilen sitzen wir dem Verkaufsgespräch auf, vertrauen dem Gegenüber, der uns hoch und heilig seinen Teil der Einigung verspricht und Leistungsabgabe versichert, doch um als Folge nach unserer eigenen (Vor)Leistung auf dem Trockenen zu sitzen.

Solches, und Analoges, ist sowohl in Familien als auch unter Arbeitskollegen und bei ökonomischen Vereinbarungen an der Tagesordnung. Bei privaten Vereinbarungen ist es von Nutzen, den anderen um unmissverständliche Aktionen in Richtung der Abmachung zu fragen und analog für Sie, bezüglich Ihrer Zusagen. Bei dieser schrittweisen Gangart leisten Sie nicht sehr viel vor, um bei der abgemachten Gegenleistung gehaltlos auszugehen. Stattdessen leisten Sie bspw. 15% vor und prüfen, ob Sie auch brauchbar 15% Gegenleistung erhalten. Dann wenden Sie sich dem nächsten Abschnitt zu, bspw. die nächsten 25% als Vorleistung.

Handelt es sich um eine geschäftliche Einigung, dann fixieren Sie die Leistungszusagen in einem schriftlich verfassten, rechtssicheren Kontrakt. Selbstredend nimmt die Wichtigkeit, einen Justiziar zur Seite zu haben mit dem Wert der erklärten Leistungen zu. So manche große Firma misbraucht dabei das ihr, wegen ihrer Renomiertheit, entgegengebrachte Vertrauen und setzt Sie unter Zeitdruck für die Vertragsunterzeichnung.

Man gibt Ihnen wenig Zeit hierfür und sagt: entweder, bis dahin unterschrieben retour oder wir treten vom Angebot zurück. An diesem Punkt ist größte Achtsamkeit unentbehrlich, weil dies ist mehrfach ein untrügliches Merkmal dafür, dass Sie zur Vertragsunterzeichnung manipuliert werden. Es prüfe gut, wer sich vertraglich bindet - Sie müssen sich die dazu gebotene Zeit einfordern.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Vergewissern Sie sich, dass die Gegenleistung an Sie unterwegs ist, bevor Sie in volle Vorleistung treten oder sichern Sie sich mit einem begutachteten und unterzeichneten Kontrakt ab. Für den Fall, dass Sie dieses nicht tun, laufen Sie Risiko, manipuliert zu werden und sich darüber außerordentlich zu entrüsten.

Mat21

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